Testpflicht in Göppinger Kindertageseinrichtungen

Seit dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe und die Inzidenzraten steigen weiter, auch hier in Göppingen. Bislang haben wir zur freiwilligen Testung durch die Eltern zweimal wöchentlich Schnelltest für Ihre Kinder zur Verfügung gestellt. Ein Großteil unserer Eltern nutzt dieses Angebot bereits und trägt zur Erhöhung der Sicherheit bei. Unser pädagogisches Personal ist entweder geimpft, genesen oder unterliegt einer täglichen Testpflicht.

Veränderung der Regelungen zum 19.3.2022

Der Elternbrief vom 19.3.22 enthält dazu alle Informationen: 

220319_Katholische Gesamtkirchengemeinde_Brief Träger

 

 

Veränderung der Regelungen zum 14.2.2022

Zum 14.2.2022 werden die Verordnungen angepasst. Daraus ergeben sich Veränderungen im Rahmen der Testpflichten und insbesondere der Befreiung der Kinder von dieser Testpflicht. Diese Änderungen sind im Elternbrief vom 12.2.2022 detailliert nachlesbar: 220214_Katholische Gesamtkirchengemeinde_Brief Träger

Verschärfung der Regelungen ab dem 20. Januar 2022   Informationsschreiben zur Verschärfung der Testpflicht:                                                            

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ordnen wir in Anlehnung an die Regelung der Stadt Göppingen bei den Kindertagesstätten eine regelmäßige Testung für die Kinder verbindlich an. 

Ab Montag, 22. November dürfen Kinder die Einrichtung nur noch betreten, wenn entweder ein negatives Schnelltestergebnis oder ein negatives Selbsttestergebnis vorgelegt wird.

Informationsschreiben zur Einführung der täglichen Testpflicht:

211117_1_Katholische Gesamtkirchengemeinde_Brief Träger